
Abstammung: latein. medicamentum = Heilmittel
Synonym: Arzneimittel, Medizin
Englisch: medicine, remedy, drug
Das Stellen und Verabreichen von Medikamenten gehört in den Kliniken und Pflegeheimen zu den zentralen Aufgaben einer Pflegefachkraft. Um das Fehlerpotenzial so niedrig wie möglich zu halten gibt es einige Vorgaben, die beim Umgang mit Arzneimitteln zu beachten sind.
Verantwortungsbereich
Nicht selten müssen Patienten regelmäßig Medikamente einnehmen. Um ein hohes Maß an Sicherheit, beim Umgang mit Arzneimitteln sicherzustellen, erfolgt die Medikamentengabe ausschließlich durch Pflegefachkräften und gehört damit zu deren Kernaufgaben. Sie sind für den fachgerechten Umgang von Medikamenten und Betäubungsmitteln (kurz BTM) verantwortlich und dürfen diese nicht an eine Pflegehilfskraft übertragen. Wollen Patienten ihre Arzneimittel selbst einnehmen, muss der verantwortliche Arzt seine Zustimmung erteilen.
Cave: Alle Medikamente – egal, ob Cremes, Salben oder frei verkäufliche Arzneimittel – dürfen nur verabreicht werden, wenn sie ein Arzt verordnet hat. Ein Patient, der Kopfschmerzen hat, darf also nicht einfach so eine Kopfschmerztablette durch eine Pflegefachkraft aushändigt bekommen. Außnahme: Bestimmte Medikamente wurden von einem Arzt als Bedarfsmedikation deklariert. Ist dies der Fall, darf das Pflegefachpersonal dieses Medikament dem Patienten, je nach Bedürfnis, verabreichen.
Zielsetzung
- Jeder Patient erhält die für ihn bestimmten Medikamente.
- Exakte Einhaltung der 6-R-Regel.
- Alle Hygienevorschriften werden genau befolgt.
- Keine Verschwendung von Medikamenten.
- Die kontinuierliche Versorgung des Patienten ist gesichert, es entstehen keinen Versorgungsengpässen.
Anordnung und Vorbereitung
Eine ärztliche Anordnung von Medikamenten liegt immer im Verantwortungsbereich der jeweiligen Ärzte (Anordnungsverantwortung). Jede ärztliche Anordnung muss schriftlich erfolgen und mit einem Handzeichen versehen sein. Zusätzlich muss sie folgende Informationen enthalten:
- Name und Vorname des Patienten
- Name des Medikaments (exakte Bezeichnung der Generika)
- Dosierung des Medikaments (in mg, ml, µg, g, Hub, Stück), wenn das Arzneimittel in unterschiedlichen Dosierungsstärken angeboten wird
- Darreichungsform (Tbl., Drg., Kps., Trpf., Saft, Liq., Brs-Tbl., DA, PIP, V-Tab., Beutel, Susp., Sup.)
- Zeitpunkt der Medikamentengabe in der ärztlichen Anordnung und im Medikamentenblatt festhalten, die Nichtgabe sollte stets mit einer “0” dokumentieren werden
z. B. 1-0-1-0 (= Morgens 1, Mittags 0, Abends 1, Nachts 0) - Bedarfsmedikamente eindeutig als solche kennzeichen und in der ärztlichen Anordnung und im Medikamentenblatt dokumentieren
Stellen von Medikamenten
Beim Stellen von Medikamenten sind viele Faktoren zu beachten, um eine fehlerfreie und stressfreie Vorbereitung der Arzneimittel zu gewährleisten. Die stellende Pflegefachkraft ist für die korrekte Durchführung verantwortlich (Durchführungsverantwortung). Dieses umfasst weiter auch die Verabreichung der Medikamente und die Dokumentation. Folgende Punkte sollte durch das Pflegepersonal beim Stellen beachtet werden:
- Störungen vermeiden (z.B. Telefon an einen Kollegen übergeben)
- Für gute Lichtverhältnisse und ausreichend große Arbeitsfläche sorgen.
- Benötigtes Material bereitstellen/vorbereiten
- Hygienische Händedesinfektion zu Beginn
- Medikamente werden nur von examinierten Pflegefachkräften gestellt
- Medikamente werden nur anhand der Patientenkurve (analog/digital) gestellt
- Pflegeschüler sollten, je nach Ausbildungsstand, nur unter Aufsicht und Kontrolle durch eine Pflegefachkraft Medikamente stellen, verabreichen und dokumentieren
- Beim Teilen oder Mörsern von Tabletten ist vorab zu prüfen, ob dieses Arzneimittel zum Teilen oder Mörsern geeignet ist
- Bei jeder Medikamentenentnahme wird das Verfalldatum überprüft
- Die 6-R-Regel wird strikt eingehalten und beachtet
- Die ärztliche Anordnung und der Beipackzettel wird stets genau beachtet und befolgt
- Medikamente erst kurz vor der Verabreichung stellen
- Tropfenerst eine halbe Stunde vor der Verabreichung stellen (Verminderung der Wirksamkeit bei einigen Präperaten)
- Bei Medikamenten, die über die Haut aufgenommen werden, ist das Tragen von Handschuhen nötig (Eigenschutz)
- Das Stellen muss unter Einhaltung des 4-Augen-Prinzips erfolgen (1 Pflegekraft (2 Augen) stellt die Medikamente eine weitere Pflegekraft (2 Augen) prüft die gestellen Arzneimittel)
- Werden Medikamente im Nachtdienst gestellt, muss der Frühdienst die Kontrolle durchführen (zeitversetztes 4-Augen-Prinzip). Das zeitversetzte 4-Augen-Prinzip kommt nicht bei Tropfen, Injektionen und Injektionen in Infusionen in Frage
- Macht die Pflegesituation eine Mithilfe bei der Medikamenteneinnahme (Unterstützung, Anreichung) nötig, muss sichergestellt werden, dass die Medikamente durch eine examinierte Pflegekraft im persönlichen Kontakt zu dem Patienten (Inaugenscheinnahme) verabreicht werden
- Patientennamen auf den Medikamententablett (Dispenser) müssen einwandfrei lesbar mit einem Namensschild (Vorname, Nachname ggf. Geburtsdatum) gekennzeichnet sein.
- Bei Namensähnlichkeiten oder Namensgleichheiten (z.B. Meier, Müller, Schmidt) besteht ein hohes Verwechselungsrisiko bei der Medikamentenvergabe. Hier sollte zusätzlich mit farbigen Dispensern oder farbigen Namenschildern gearbeitet werden.
6-R-Regel der Medikamentengabe
Patienten müssen häufig zahlreiche Medikamente einnehmen. Gerade bei pflegebedürftigen Patienten in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen müssen die Ärzte und das Pflegepersonal exakt darauf achten, dass jeder Patient die für ihn bestimmten Arzneimittel erhält. Hier kommt die 6-R-Regel ins Spiel um Fehler ausschließen zu können.

- Richtiger Patient?
- Richtige Zeit?
- Richtiges Medikament / richtiger Wirkstoff?
- Richtige Dosierung?
- Richtige Verabreichungsform?
- Richtige Dokumentation?
Hält sich das Pflegefachpersonal strikt an die 6-R-Regel, ist sichergestellt, dass Patienten die für sie bestimmten Medikamente in der korrekten Dosierung und Verabeichungsform zur richtigen Zeit erhalten.
Fachgerechte Medikamentengabe
Nach der Medikamentengabe muss die Pflegefachkraft beobachten, wie der Patient die Medikation verträgt, um eine Rückmeldung an den Arzt geben zu können. Wichtig ist auch die lückenlose Dokumentation unter Berücksichtigung folgender Aspekte:
- Hat der Patient die Medikamente, wie verordnet, eingenommen?
- Wurde die Einnnahme durch den Patienten verweigert?
- Handelte es sich bei der Einnahme um Bedarfsmedikation?
- Welche Wirkung tritt ein?
- Sind Nebenwirkungen aufgrund der Medikamentengabe zu beobachten?
Resümee: Nur wenn Medikamente fachgerecht verabreicht werden, kann die ärztlich verordnete Therapie nach Medikamentenplan ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Quellen
- Titelbild: Hand mit Medikamenten (Pexels.com – Polina Tankilevitch)
- Elsevier GmbH, & Menche, N. (Hrsg.). (2014). Pflege Heute (6. Aufl.). Urban & Fischer in Elsevier.
- Elsevier GmbH, & Menche, N. (Hrsg.). (2019). Pflege Heute (7. Aufl.). Urban & Fischer in Elsevier.